Das Terra Fidelis Erbbaurecht

ist das zeitgemäße und sichere Erbbaurecht mit langer Laufzeit und voller Flexibilität

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Grundstückskauf

Terra Fidelis kauft das Grundstück und stellt es dem erbbauberechtigten Hauseigentümer dauerhaft zur Verfügung - vollständig abgesichert durch das Erbbaurecht im Grundbuch

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Beinahe endlose Laufzeit

Die Laufzeit des Terra Fidelis Erbbaurechts beträgt 990 Jahre und nicht wie üblich höchstens 99 Jahre

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Vermieten / Vererben / Verkaufen

Der erbbauberechtigte Eigentümer des Hauses hat die volle Kontrolle: ob Vermieten, Verkaufen, Vererben oder Beleihen - alles ist möglich

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Kaufoption

Wann immer der erbbauberechtigte Eigentümer des Hauses das Grundstück von Terra Fidelis später einmal kaufen möchte, hat er die Option dazu - jederzeit und während der gesamten Laufzeit des Erbbaurechts

Wie funktioniert das?

Terra Fidelis erwirbt Grundstücke und räumt dem Erbbauberechtigten in einem notariellen Vertragswerk das 990-jährige Recht an dem Gebäude ein. Die Rechtsposition des Erbbauberechtigten ist dauerhaft dinglich durch Eintragung ins Grundbuch gesichert. Die vertraglichen Bestimmungen regeln klar die Freiheiten des Erbbauberechtigten, mit dem Gebäude ähnlich wie ein Eigentümer zu verfahren. Vererben, verkaufen, vermieten sind so ohne weiteres möglich, ebenso wie Umbauten und Renovierungen im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen.

Der Erbbaurechtsnehmer hat die vertragliche Option, das Grundstück jederzeit zum Verkehrswert zu erwerben. Der vom Erbbauberechtigten an Terra Fidelis zu entrichtenden Erbbauzins bemisst sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks bei Vertragsbeginn. Anpassungen erfolgen, entsprechend den gesetzlichen Reglungen, in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex nach frühestens drei Jahren.

Das klassische Erbbaurecht

Grundsätzlich sind Grundstück und Gebäude rechtlich eine Einheit und damit nicht getrennt erwerb- oder veräußerbar. Eine gewisse Trennung von Grundstück und Gebäude wird durch das klassische Erbbaurecht ermöglicht, indem es dem Erbbauberechtigten das Recht einräumt auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten, begrenzt auf einen maximalen Zeitraum von 99 Jahren. Allerdings bergen klassische Erbbaurechtsgestaltungen gravierende Nachteile und Schwächen. Denn sie beinhalten nicht nur eine häufig sehr beschränkte Laufzeit, sondern gehen mit zahlreichen Beschränkungen des Erbbaurechts einher. Vermieten, verkaufen, vererben sind häufig problematisch, ebenso wie Renovierungen, Umgestaltungen oder Erweiterungen.

Das Terra Fidelis Erbbaurecht beseitigt die Schwächen des klassischen Erbbaurechts. Für die Dauer von 990 Jahren erhält der Erbbauberechtigte die volle Verfügungsbefugnis über das Gebäude, ganz wie ein Eigentümer. Zudem hat er das Recht, jederzeit auch das Grundstück zu erwerben.

Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen

Was ist ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist das im Grundbuch abgesicherte Recht, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Gebäude zu besitzen. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer für die dauerhafte Nutzung des Grundstücks einen jährlichen Erbbauzins, vergleichbar einer Miete.

Wer bietet im Allgemeinen Erbbaurechtsgrundstücke an?

In der Regel bieten Gemeinden und die Kirche Erbbaurechtsgrundstücke an. Da existierende Erbbaurechtsgrundstücke selten sind, ist das Angebot auf dem Immobilienmarkt begrenzt. Terra Fidelis macht Erbbaurechtsgrundstücke für jeden Hauskäufer zugänglich.

Wie lange läuft der Terra Fidelis Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück?

Das Terra Fidelis Erbbaurecht wird für eine Dauer von 990 (in Worten: neun hundert neunzig) Jahren eingeräumt. Diese beinah ewige Laufzeit unterscheidet sich erheblich von Angeboten der Gemeinden und Kirchen, bei denen die maximale Laufzeit üblicherweise auf 99 Jahre begrenzt ist. Bei den am Markt bisher verfügbaren Angeboten sind häufig auch Restlaufzeiten von weniger als 50 Jahren zu beobachten.

Welche Vorteile hat das Terra Fidelis Erbbaurecht für mich?

Beim Kauf oder Bau eines Eigenheims ermöglicht das Terra Fidelis Erbbaurecht dieses mit einer niedrigeren Finanzierung zu erwerben, da Sie das Grundstück nicht zusätzlich kaufen und finanzieren müssen. Damit können Sie Ihr Eigenkapital vollständig für die Finanzierung des Hauses einsetzen. Ihre monatliche Belastung wird dadurch verringert, dass keine Tilgungszahlungen für einen Grundstückskauf erforderlich sind.

Bei einem selbstbewohnten Eigenheim ermöglicht das Terra Fidelis Erbbaurecht, dass Sie nur das Grundstück verkaufen, aber das Haus völlig Ihres bleibt. Somit schaffen Sie sich finanziellen Freiraum ohne eine Veränderung Ihrer Wohnsituation.

Wem stehen Wertsteigerungen des Gebäudes zu?

Wenn der Erbbauberechtigte in das Gebäude investiert, also beispielsweise energetische Modernisierungen in Angriff nimmt, das Dach erneuert oder eine Standardverbesserung vornimmt, kommt dies vollumfänglich ihm zugute. Bei einem Verkauf des Gebäudes, d.h. des Erbbaurechts, steht ihm der Erlös und damit eine gegebenenfalls realisierte Wertsteigerung allein zu. Auf die Höhe des Erbbauzinses haben Verbesserungen oder Wertsteigerungen des Gebäudes keinen Einfluss.