Wohnungsbau_mit_TF

Wohnungsbau mit Terra Fidelis

Das Terra Fidelis Erbbaurecht kann einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung kommunaler Wohnungsbauprojekte leisten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf Flächen, die sich im kommunalen Besitz befinden, als auch für Flächen, die für kommunalen Wohnungsbau erworben werden sollen. In beiden Fällen erwirbt Terra Fidelis die entsprechenden Flächen zum Verkehrswert und bestellt an ihnen langfristige Erbbaurechte über 990 Jahre. Dies führt zu erheblichen finanziellen Vorteilen auf Seiten der Kommune und ermöglicht es ihr, der allgemeinen politischen Zielsetzung nachzukommen, breiteren Bevölkerungsschichten den Zugang zu günstigem Wohnraum zu gewähren.

Kommunale Infrastruktur

Das Terra Fidelis Erbbaurecht kann einen erheblichen Finanzierungsbeitrag zur Sanierung, zur energetischen Ertüchtigung oder zum Neubau von Schulen, Kitas oder anderen öffentlich genutzten Bauten leisten. Durch den Verkauf der Grundstücksflächen an Terra Fidelis zum Verkehrswert wird gebundenes Kapital in verfügbare Liquidität der Kommune verwandelt. Zugleich behält die Kommune das dinglich gesicherte Nutzungsrecht durch Bestellung des 990-jährigen Erbbaurechts und hat den jederzeitigen Zugriff auf das Grundstück durch die eingeräumte Erwerbsoption.

Energetische_Sanierungen

Wie funktioniert das im Detail?

Kommunen stehen angesichts angespannter Haushalte vor großen Finanzierungsaufgaben, wenn es um die Schaffung neuen Wohnraums, die Modernisierung von Schulgebäuden oder die Errichtung von Kindertagesstätten geht.

Das moderne Terra Fidelis Erbbaurecht bietet eine sichere Lösung. Denn Terra Fidelis kauft das Grundstück und bestellt der Kommune ein grundbuchlich gesichertes Erbbaurecht für 990 Jahre. So hat die Kommune den finanziellen Freiraum, sich auf das Gebäude zu konzentrieren, es zu bauen oder zu sanieren. Für das Erbbaurecht zahlt die Kommune einen jährlichen Erbbauzins, der sich nach dem Wert des Grundstücks im Kaufzeitpunkt richtet und sich am durchschnittlichen Baufinzierungszins orientiert. Der Erbbauzins wird bei Wertsteigerungen des Grundstücks nicht verändert, sondern entsprechend der gesetzlichen Regelung allein bei Änderungen des Verbraucherpreisindex angepasst.

Das Terra Fidelis Erbbaurecht gewährt der Kommune größte Freiheit. Denn das Gebäude ist völlig ihres. Sie kann es veräußern, beleihen, vermieten und renovieren. Jede Wertsteigerung des Gebäudes kommt allein der Kommune zugute. So gehört dem Erbbauberechtigten sein Gebäude ähnlich wie einem Eigentümer. Auch ohne Eigentum am Grundstück.

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