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Sie besitzen ein Eigenheim und suchen neuen finanziellen Freiraum?

Dann bietet Ihnen Terra Fidelis eine Lösung an, bei der wir Ihr Grundstück zum Verkehrswert kaufen, Sie aber als Erbbauberechtigter zu 100% die Kontrolle über Ihr Haus behalten. Dies ist im Grundbuch für 990 Jahre abgesichert.

Ihre Vorteile:

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Sofortauszahlung des aktuellen Grundstückswerts zu Ihrer freien Verfügung

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Das Gebäude bleibt ganz Ihres - mit größter Freiheit bei Renovierung, Vermietung, Verkauf und Vererbung

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Wenn Sie möchten, können Sie das Grundstück jederzeit zurückerwerben

Wie funktioniert das im Detail?

Terra Fidelis kauft das Grundstück und bestellt dem Nutzer des Gebäudes ein grundbuchlich gesichertes Erbbaurecht für 990 Jahre. So hat der Besitzer des Gebäudes den finanziellen Freiraum das Gebäude zu modernisieren oder die freie Liquidität anderweitig zu nutzen. Für das Erbbaurecht zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins, der sich nach dem Wert des Grundstücks im Kaufzeitpunkt richtet. Der Erbbauzins wird bei Wertsteigerungen des Grundstücks nicht verändert, sondern entsprechend der gesetzlichen Reglung allein bei Änderungen des Verbraucherpreisindex an diesen angepasst.

Das Terra Fidelis Erbbaurecht gewährt dem erbbauberechtigten Gebäudebesitzer größte Freiheit. Denn das Gebäude bleibt völlig seines. Er kann es veräußern, beleihen, vermieten und vererben. Jede Wertsteigerung des Gebäudes kommt ihm allein zugute. So gehört dem Erbbauberechtigten sein Gebäude weiterhin wie einem Eigentümer. Auch ohne Eigentum am Grundstück. Und sollte ihm oder den Erben zu ihrem Glück doch einmal das Eigentum am Grundstück fehlen, haben diese das Recht, es von Terra Fidelis zu erwerben. Garantiert, zum Verkehrswert, jederzeit.

Vorteile der Terra Fidelis Lösung im Einzelnen

Teilverkauf

Der Immobilien-Teilverkauf ist eine Option, bei der ein Anteil der Immobilie bis zu maximal 50 Prozent an den Teilkäufer verkauft wird. Der Teilverkäufer behält das Recht, die Immobilie zu bewohnen. Wenn die Immobilie später verkauft wird, wird der Erlös entsprechend der prozentualen Anteile aufgeteilt.

Als Teilverkäufer haben Sie somit in Ihrem Haus einen Miteigentümer, der entsprechend mitbestimmt. Sobald Sie in Ihrem Haus Renovierungen oder energetische Modernisierungen vornehmen, stellt sich die schwierige Frage, wer diese Kosten trägt und wem ggf. eintretende Wertsteigerungen zugute kommen. Auch der Erbfall geht mit zahlreichen rechtlichen Herausforderungen einher.

Das Terra Fidelis Erbbaurecht vermeidet all dies. Denn als erbbauberechtigter Eigenheimbesitzer entscheiden Sie im Hinblick auf Ihr Gebäude ganz allein. Sämtliche wertsteigernde Maßnahmen und Modernisierungen kommen allein Ihnen bzw. Ihren Erben zu gute. Der mit einem Miteigentum verbundene Abstimmungsaufwand entfällt.

Leibrente

Die Leibrente ist eine Option für Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weiterhin bewohnen und gleichzeitig ihre Versorgung im Alter durch eine Rentenzahlung sichern wollen. Dies geschieht dadurch, dass der Käufer der Immobilie eine lebenslange monatliche Rente oder Sofortauszahlung leistet.

Der Verkäufer darf die Immobilie nicht mehr vermieten. Zudem profitiert er nicht von künftigen Wertsteigerungen. Oft wird für die künftige Instandhaltung ein Abschlag vom Verkehrswert ermittelt. Darüber hinaus kann die Immobilie nicht mehr vererbt werden.

Das Terra Fidelis Erbbaurecht vermeidet all dies. Denn als erbbauberechtigter Eigenheimbesitzer entscheiden Sie im Hinblick auf Ihr Gebäude ganz allein. Sämtliche wertsteigernde Maßnahmen und Modernisierungen kommen allein Ihnen bzw. Ihren Erben zu gute.

Sale-and-Leaseback-Modell

Sale-and-Leaseback ist eine Methode, bei der ein Eigenheimbesitzer seine gesamte Immobilie an einen Anbieter verkauft und anschließend von diesem zurückmietet. Der Verkäufer erhält die komplette Kaufsumme und kann weiterhin gegen Zahlung einer Miete im Eigenheim wohnen bleiben.

Häufig darf der Verkäufer die Immobilie nicht mehr vermieten. Zudem profitiert er nicht von künftigen Wertsteigerungen. Oft wird für die künftige Instandhaltungen ein Abschlag vom Verkehrswert ermittelt. Darüber hinaus kann die Immobilie nicht mehr vererbt werden.

Das Terra Fidelis Erbbaurecht vermeidet all dies. Denn als erbbauberechtigter Eigenheimbesitzer entscheiden Sie im Hinblick auf Ihr Gebäude ganz allein. Sämtliche wertsteigernde Maßnahmen und Modernisierungen kommen allein Ihnen bzw. Ihren Erben zu gute.

Kredit für Senioren

Wenn ältere Menschen einen Kredit aufnehmen möchten, kann es schwierig sein, gute Konditionen zu erhalten. Dies gilt selbst dann, wenn der Bank als Sicherheit das selbstbewohnte Eigenheim zur Verfügung steht. Denn die Kreditkonditionen sind für Senioren oft schlechter als für jüngere Menschen, da Banken vielfach nicht damit rechnen, dass der Kredit noch zu Lebzeiten vollständig getilgt werden kann. Zudem sind von den Senioren neben den Zinszahlungen regelmäßig auch Tilgungen zu leisten, die liquiditätsmäßig belasten.

Die Terra Fidelis Lösung bietet dem gegenüber den Vorteil, dass allein die Erbbauzinszahlungen für die Nutzung des Grundstücks geleistet werden müssen, Tilgungen jedoch entfallen. Zudem wird die Höhe des Erbbauzinses unabhängig vom Alter des Eigenheimbesitzers ermittelt. Schließlich geht das Eigenheim bei der Terra Fidelis Lösung im Erbfall schuldenfrei auf die nächste Generation über.

So geht's

Mit Terra Fidelis durchstarten und finanziellem Freiraum genießen

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Schritt 01

Grundstückswert anfragen

Sie fragen mit Hilfe unseres Kontaktformulars den tagesaktuellen Wert Ihres Grundstücks an, zu dem Terra Fidelis bereit ist dieses zu kaufen und Ihnen ein 990 Jahre andauerndes Erbbaurecht einzuräumen.

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Schritt 02

Angebot erhalten

Sie erhalten von Terra Fidelis ein Angebot mit dem Grundstückswert, dem monatlichen Erbbauzins und allen anderen Rahmenbedingungen.

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Schritt 03

Notartermin

Wenn Sie sich entschieden haben das Angebot anzunehmen, leitet Ihnen der Notar den Entwurf des Vertragswerks zu. Sie haben mindestens 14 Tage Zeit, sich alles anzusehen und gegebenenfalls Fragen mit uns oder Ihren Beratern zu klären. Erst dann gehen wir gemeinsam zum Notar. Sie verkaufen das Grundstück an Terra Fidelis und erhalten das 990-jährige Erbbaurecht.

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Schritt 04

Ihr finanzieller Freiraum

Sie nutzen Haus und Grundstück wie bisher und genießen Ihren neuen finanziellen Freiraum.

Das Terra Fidelis Erbbaurecht

Das zeitgemäße Erbbaurecht mit wesentlich längerer Laufzeit und voller Flexibilität

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Grundstückskauf

Terra Fidelis kauft das Grundstück und stellt es dem erbbauberechtigten Hauseigentümer dauerhaft zur Verfügung - vollständig abgesichert durch das Erbbaurecht im Grundbuch

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Beinahe endlose Laufzeit

Die Laufzeit des Terra Fidelis Erbbaurechts beträgt 990 Jahre und nicht wie üblich höchstens 99 Jahre

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Vermieten / Vererben / Verkaufen

Der erbbauberechtigte Eigentümer des Hauses hat die volle Kontrolle: ob Vermieten, Verkaufen, Vererben oder Beleihen - alles ist möglich

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Kaufoption

Wann immer der erbbauberechtigte Eigentümer des Hauses das Grundstück von Terra Fidelis später einmal kaufen möchte, hat er die Option dazu - jederzeit und während der gesamten Laufzeit des Erbbaurechts

Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen

Wie ist der Ablauf beim Verkauf meines Grundstücks an Terra Fidelis?

Wenn Sie Interesse am Verkauf Ihres Grundstücks haben, Ihr Haus jedoch behalten möchten, können Sie den Verkehrswert des Grundstücks bei uns anfragen. Dann wissen Sie, zu welchem Preis Terra Fidelis bereit ist, das Grundstück von Ihnen zu erwerben. Falls Ihnen das Angebot zusagt, unterbreiten wir Ihnen ein schriftliches Angebot - nach Prüfung der spezifischen Eigenschaften des Grundstücks - innerhalb von 24 Stunden. Anschließend kann der gemeinsame Termin beim Notar vorbereitet werden. Dazu erhalten Sie rechtzeitig sämtliche Vertragsunterlagen, die Sie mindestens 14 Tage durchsehen bzw. mit Ihren Beratern prüfen können.

Was ist mit einer Hypothek oder Grundschuld, die noch auf meinem Grundstück lastet?

Sofern die Grundschuld noch valutiert, kann diese aus dem Kaufpreis für Ihr Grundstück abgelöst werden. Falls dies nicht gewünscht sein sollte, können Sie Ihre Bank fragen, ob Sie mit einer Übertragung der Grundschuld in das Erbbaugrundbuch einverstanden ist, also künftig nur noch das Erbbaurecht (Haus) als Sicherheit dient.

Wer zahlt die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer?

Terra Fidelis übernimmt die Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten werden hälftig geteilt.

Kann ich mein Haus später einmal verkaufen?

Ja, Sie können Ihr Haus jederzeit an einen Dritten verkaufen. Sie bestimmen, wann und zu welchem Preis. Wir sind natürlich auch hier stets an Ihrer Seite und sind grundsätzlich bereit, auf Wunsch das Grundstück ebenfalls zu verkaufen, wenn der Dritte hieran ein Interesse hat.

Was passiert, wenn ich nach Vorliegen des Angebots von Terra Fidelis das Grundstück doch nicht verkaufen möchte?

Nichts. Wenn Sie sich entscheiden, das Angebot nicht anzunehmen, erfolgen keine weiteren Schritte. Es sind auch keine Kosten für Sie entstanden.