Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was ist ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist das im Grundbuch abgesicherte Recht, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Gebäude zu besitzen. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer für die dauerhafte Nutzung des Grundstücks einen jährlichen Erbbauzins, vergleichbar einer Miete.
Wer bietet im Allgemeinen Erbbaurechtsgrundstücke an?
In der Regel bieten Gemeinden und die Kirche Erbbaurechtsgrundstücke an. Da existierende Erbbaurechtsgrundstücke selten sind, ist das Angebot auf dem Immobilienmarkt begrenzt. Terra Fidelis macht Erbbaurechtsgrundstücke für jeden Hauskäufer zugänglich.
Wie lange läuft der Terra Fidelis Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück?
Das Terra Fidelis Erbbaurecht wird für eine Dauer von 990 (in Worten: neun hundert neunzig) Jahren eingeräumt. Diese beinah ewige Laufzeit unterscheidet sich erheblich von Angeboten der Gemeinden und Kirchen, bei denen die maximale Laufzeit üblicherweise auf 99 Jahre begrenzt ist. Bei den am Markt bisher verfügbaren Angeboten sind häufig auch Restlaufzeiten von weniger als 50 Jahren zu beobachten.
Welche Vorteile hat das Terra Fidelis Erbbaurecht für mich?
Beim Kauf oder Bau eines Eigenheims ermöglicht das Terra Fidelis Erbbaurecht dieses mit einer niedrigeren Finanzierung zu erwerben, da Sie das Grundstück nicht zusätzlich kaufen und finanzieren müssen. Damit können Sie Ihr Eigenkapital vollständig für die Finanzierung des Hauses einsetzen. Ihre monatliche Belastung wird dadurch verringert, dass keine Tilgungszahlungen für einen Grundstückskauf erforderlich sind.
Bei einem selbstbewohnten Eigenheim ermöglicht das Terra Fidelis Erbbaurecht, dass Sie nur das Grundstück verkaufen, aber das Haus völlig Ihres bleibt. Somit schaffen Sie sich finanziellen Freiraum ohne eine Veränderung Ihrer Wohnsituation.
Wem stehen Wertsteigerungen des Gebäudes zu?
Wenn der Erbbauberechtigte in das Gebäude investiert, also beispielsweise energetische Modernisierungen in Angriff nimmt, das Dach erneuert oder eine Standardverbesserung vornimmt, kommt dies vollumfänglich ihm zugute. Bei einem Verkauf des Gebäudes, d.h. des Erbbaurechts, steht ihm der Erlös und damit eine gegebenenfalls realisierte Wertsteigerung allein zu. Auf die Höhe des Erbbauzinses haben Verbesserungen oder Wertsteigerungen des Gebäudes keinen Einfluss.
Welche Einträge werden im Grundbuch vorgenommen?
Für das Erbbaurecht wird im Grundbuch ein gesondertes Erbbaugrundbuch gebildet, in das der Inhaber des Erbbaurechts eingetragen wird. Terra Fidelis wird als Eigentümer des Grundstücks ebenfalls in das Grundbuch eingetragen.
Wer trägt die laufenden Kosten für das Grundstück?
Da der Erbbauberechtigte das Grundstück wie ein Eigentümer nutzt, trägt er sämtliche laufenden Kosten des Grundstücks, wie z.B. Grundsteuern, Abwasser, Müllabfuhr, Versicherung.
Darf der Erbbauberechtigte das Gebäude, d.h. das Erbbaurecht verkaufen oder übertragen?
Nach den vertraglichen Regelungen des Terra Fidelis Erbbaurechts wird Terra Fidelis einem Verkauf des Hauses, d.h. des Erbbaurechts regelmäßig zustimmen, wenn der Erwerber die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernimmt und in seiner Person keine Hindernisse vorliegen, wie z.B. absehbare Zahlungsschwierigkeiten. Im Erbfall geht das Gebäude, bzw. Erbbaurecht ohne weiteres auf die Erben des Erbbauberechtigten über.
Kann der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht belasten, d.h. das Gebäude als Sicherheit verwenden, wenn er ein Darlehn aufnehmen will?
Terra Fidelis wird einer Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten regelmäßig zustimmen, wenn die Belastung zugunsten einer deutschen Großbank, Versicherung, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erfolgt und 70% des Verkehrswerts des Gebäudes nicht überschreitet.
Zu welchem Preis kann der Erbbauberechtigte das Grundstück kaufen?
Nach den vertraglichen Regelungen des Terra Fidelis Erbbaurechts hat der Erbbauberechtigte die Option, das Grundstück jederzeit zum Verkehrswert zu erwerben. Der Verkehrswert wird von Terra Fidelis nach denselben Grundsätzen ermittelt, die beim Kauf des Grundstücks durch Terra Fidelis angewendet worden sind. Möchte der Erbbaurechtsnehmer das Grundstück innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrags erwerben, hat er Terra Fidelis die Kaufnebenkosten des ursprünglichen Grundstückskaufs zu erstatten.
Wie wird der Erbbauzins für den Terra Fidelis Erbbaurechtsvertrag berechnet?
Die Höhe des Erbbauzinses wird unter Berücksichtigung des Verkehrswerts des Grundstücks und des durchschnittlichen Baufinanzierungzinses zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt. Alle drei Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der gesetzlichen Regelung an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Was passiert, wenn der Erbbauberechtigte den Erbbauzins nicht mehr zahlen kann?
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten strebt Terra Fidelis eine einvernehmliche Regelung mit dem Erbbauberechtigten an, z.B. Ratenzahlung. Bei dauerhafter Nichtzahlung des Erbbauzinses für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren sieht das Gesetz den sogenannten Heimfall vor. Dies bedeutet, dass das Erbbaurecht an Terra Fidelis zu übertragen ist gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung, die mindestens zwei Drittel des gemeinen Wertes des Erbbaurechts betragen muss.
Was passiert am Ende der Laufzeit des Erbbaurechts?
Angesichts der beinahe ewigen Laufzeit ist dies eine eher theoretische Frage. Aber nach Ablauf der 990 Jahre können Ihre Nachkommen den Erbbaurechtsvertrag verlängern.
Was darf ich mit einem Erbbaurechtsgrundstück machen?
Obwohl Sie als Erbbauberechtigter (Hausbesitzer) nicht Eigentümer des Grundstücks sind, dürfen Sie das Grundstück uneingeschränkt nutzen. Sie können also grundsätzlich das Gleiche machen, wie es einem Eigentümer des Grundstücks erlaubt wäre.
Hätte eine Insolvenz des Grundstückseigentümers Auswirkungen auf den Bestand des Erbbaurechts?
Nein, das Erbbaurecht ist im Grundbuch als dingliches Recht eingetragen und besteht unabhängig davon, wer Eigentümer des Grundstücks ist.
Welche Vorteile hat das Terra Fidelis Erbbaurecht beim Hauskauf?
Das Terra Fidelis Erbbaurecht ermöglicht unseren Kunden ein zum Verkauf stehendes Eigenheim mit einer niedrigeren Finanzierung zu erwerben, da Sie das Grundstück nicht zusätzlich kaufen und finanzieren müssen. Zum einen bedeutet dies, dass das vorhandene Eigenkapital vollständig für die Finanzierung des Hauses eingesetzt werden kann, was üblicherweise zur Verbesserung der Zinskonditionen für ein Bankdarlehen führt. Zum anderen wird die monatliche Belastung auch dadurch verringert, dass keine Tilgungszahlungen für einen Grundstückskauf erforderlich sind.
Wie ist der Ablauf beim Hauskauf mit Terra Fidelis?
Sobald Sie eine Immobilie ausgesucht haben, können Sie den Verkehrswert des Grundstücks bei uns anfragen. Dann wissen Sie, zu welchem Preis Terra Fidelis bereit ist, das Grundstück vom Verkäufer zu erwerben und wieviel vom Gesamtkaufpreis von Ihnen an den Verkäufer für das Gebäude zu zahlen wäre. Dementsprechend können Sie dann bestimmen, ob das Haus für Sie finanzierbar ist und ob Sie einen Besichtigungstermin wahrnehmen wollen. Falls Sie zu einer positiven Entscheidung kommen, unterbreiten wir Ihnen ein schriftliches Angebot - nach Prüfung der spezifischen Eigenschaften des Grundstücks - innerhalb von 24 Stunden. So können Sie sicher in Verhandlungen mit dem Verkäufer treten und eine eventuell erzielte Kaufpreissenkung der Immobilie voll zu Ihren Gunsten verbuchen. Wenn Sie sich mit dem Verkäufer geeinigt haben, nehmen Sie einen Termin bei Ihrer Bank wahr und unterbreiten dieser Ihr Vorhaben, den Finanzierungsbedarf und das Terra Fidelis Angebot. Nach Vorliegen der Finanzierungszusage Ihrer Hausbank kann der gemeinsame Termin beim Notar vorbereitet werden. Dazu erhalten Sie rechtzeitig sämtliche Vertragsunterlagen, die Sie mindestens 14 Tage durchsehen bzw. mit Ihren Beratern prüfen können.
Welche Banken gewähren mir ein Darlehn für den Hauskauf mittels Erbbaurecht?
Deutsche Kreditinstitute finanzieren regelmäßig auch Erbbaurechte. Gerne unterstützt Terra Fidelis Sie bei der Herstellung eines Kontakts mit einer deutschen Großbank, die mit dem Terra Fidelis Erbbaurecht vertraut ist und entsprechende Darlehen vergibt.
Wer zahlt die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer?
Terra Fidelis und der Hauskäufer tragen die Notarkosten und anfallende Grunderwerbsteuer anteilig und zwar im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtkaufpreis für den Grundstückskauf und den Hauskauf.
Was passiert, wenn ich nach Vorliegen des Angebots von Terra Fidelis das Haus doch nicht kaufen möchte?
Nichts. Wenn Sie sich entscheiden, das Angebot nicht anzunehmen, erfolgen keine weiteren Schritte. Es sind auch keine Kosten für Sie entstanden.
Kann ich einen eigenen Notar auswählen?
In der Regel wählt der Käufer den Notar aus. Da Sie das Haus kaufen und Terra Fidelis das Grundstück, bestimmen wir den Notar in Absprache gemeinsam mit Ihnen. Selbstverständlich steht Ihnen Terra Fidelis bei der Auswahl eines geeigneten Notars und sämtlichen administrativen Schritten zur Seite.
Kann ich mein Haus später einmal verkaufen?
Ja, Sie können Ihr Haus jederzeit an einen Dritten verkaufen. Sie bestimmen, wann und zu welchem Preis. Wir sind natürlich auch hier stets an Ihrer Seite und grundsätzlich bereit, auf Wunsch das Grundstück ebenfalls zu verkaufen, wenn der Dritte hieran ein Interesse hat.
Kann ich auf dem Grundstück weitere Gebäude / Anlagen bauen?
Ja, unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften sowie den üblicherweise erforderlichen behördlichen Genehmigungen ist das jederzeit möglich. Ihnen stehen sämtliche Wertsteigerungen zu, die gegebenenfalls durch weitere Gebäude / Anlagen bewirkt werden. Denn die Gebäude inklusive Anlagen gehören zu 100% Ihnen.
Kann ich mein Haus vermieten?
Ja, als Erbbauberechtigter können Sie das Haus jederzeit wie ein Eigentümer vermieten.
Wie werden meine Investitionen in das Haus bei einem späteren Verkauf berücksichtigt?
Sie bestimmen den Verkaufspreis des Hauses und Sie allein profitieren von jeglichen Wertsteigerungen durch Ihre Investitionen und Modernisierungen.
Welche Einträge werden im Grundbuch vorgenommen?
Für das Erbbaurecht wird im Grundbuch ein gesondertes Erbbaugrundbuch gebildet, in das der Inhaber des Erbbaurechts eingetragen wird. Terra Fidelis wird als Eigentümer des Grundstücks ebenfalls in das Grundbuch eingetragen.
Wie darf der Erbbauberechtigte das Grundstück und Gebäude nutzen?
Der Erbbauberechtigte darf das Grundstück und Gebäude im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Die vertraglichen Regelungen des Terra Fidelis Erbbaurechts räumen dem Erbbauberechtigten Freiheiten ein, ähnlich wie ein Eigentümer mit dem Grundstück zu verfahren. Der Erbbauberechtigte darf Gebäude errichten oder umbauen, soweit dies den baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
Welche Vorteile hat das Terra Fidelis Erbbaurecht beim Hausbau?
Das Terra Fidelis Erbbaurecht ermöglicht unseren Kunden ein Eigenheim mit einer niedrigeren Finanzierung zu errichten, da sie das Grundstück nicht kaufen und finanzieren müssen. Zum einen bedeutet dies, dass das vorhandene Eigenkapital vollständig für die Finanzierung des Hausbaus eingesetzt werden kann, was üblicherweise zur Verbesserung der Zinskonditionen für ein Bankdarlehen führt. Zum anderen wird die monatliche Belastung auch dadurch verringert, dass keine Tilgungszahlungen für einen Grundstückskauf erforderlich sind.
Wie ist der Ablauf beim Hausbau mit Terra Fidelis?
Sobald Sie ein Baugrundstück gefunden haben, können Sie den Verkehrswert des Grundstücks bei uns anfragen und uns Ihr geplantes Projekt vorstellen. Hierzu gehören die Pläne für Ihr Haus, die Baukosten, deren Finanzierung, Baugenehmigung bzw. positive Bauvoranfrage. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein schriftliches Angebot - nach Prüfung der spezifischen Eigenschaften des Grundstücks und Ihres Projektvorschlags. Danach können Sie einen Termin bei Ihrer Bank wahrnehmen und dieser Ihr Vorhaben, den Finanzierungsbedarf und das Terra Fidelis Angebot unterbreiten. Das weitere Vorgehen stimmen wir dann gemeinsam mit Ihnen und der Bank ab. Im Übrigen sind auch beim Hausbau die Fragen relevant, die unter der Rubrik “Haus kaufen” beantwortet werden.
Welche Banken gewähren mir ein Darlehn für den Hauskauf mittels Erbbaurecht?
Deutsche Kreditinstitute finanzieren regelmäßig auch Erbbaurechte. Gerne unterstützt Terra Fidelis Sie bei der Herstellung eines Kontakts mit einer deutschen Großbank, die mit dem Terra Fidelis Erbbaurecht vertraut ist und entsprechende Darlehen vergibt.
Wer zahlt die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer?
Terra Fidelis zahlt die Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten werden hälftig geteilt. Alle Kosten, verbunden mit dem Hausbau und der Erschließung trägt der Erbbauberechtigte (Hausbauer).
Was passiert, wenn ich nach Vorliegen des Angebots von Terra Fidelis das Haus doch nicht bauen möchte?
Nichts. Wenn Sie sich entscheiden, das Angebot nicht anzunehmen, erfolgen keine weiteren Schritte. Es sind auch keine Kosten für Sie entstanden.
Kann ich einen eigenen Notar auswählen?
Wir bestimmen den Notar in Absprache mit Ihnen.
Kann ich mein Haus später einmal verkaufen?
Ja, Sie können Ihr Haus jederzeit an einen Dritten verkaufen. Sie bestimmen, wann und zu welchem Preis. Wir sind natürlich auch hier stets an Ihrer Seite und grundsätzlich bereit, auf Wunsch das Grundstück ebenfalls zu verkaufen, wenn der Dritte hieran ein Interesse hat.
Kann ich auf dem Grundstück weitere Gebäude / Anlagen bauen?
Ja, unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften sowie den üblicherweise erforderlichen behördlichen Genehmigungen ist das jederzeit möglich. Ihnen stehen sämtliche Wertsteigerungen zu, die gegebenenfalls durch weitere Gebäude / Anlagen bewirkt werden. Denn die Gebäude inklusive Anlagen gehören zu 100% Ihnen.
Kann ich mein Haus vermieten?
Ja, als Erbbauberechtigter können Sie das Haus jederzeit wie ein Eigentümer vermieten.
Wie werden meine Investitionen in das Haus bei einem späteren Verkauf berücksichtigt?
Sie bestimmen den Verkaufspreis des Hauses und Sie allein profitieren von jeglichen Wertsteigerungen durch Ihre Investitionen und Modernisierungen.
Welche Einträge werden im Grundbuch vorgenommen?
Für das Erbbaurecht wird im Grundbuch ein gesondertes Erbbaugrundbuch gebildet, in das der Inhaber des Erbbaurechts eingetragen wird. Terra Fidelis wird als Eigentümer des Grundstücks ebenfalls in das Grundbuch eingetragen.
Wie darf der Erbbauberechtigte das Grundstück und Gebäude nutzen?
Der Erbbauberechtigte darf das Grundstück und Gebäude im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Die vertraglichen Regelungen des Terra Fidelis Erbbaurechts räumen dem Erbbauberechtigten Freiheiten ein, ähnlich wie ein Eigentümer mit dem Grundstück zu verfahren. Der Erbbauberechtigte darf Gebäude errichten oder umbauen, soweit dies den baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
Welche Vorteile hat das Terra Fidelis Erbbaurecht für mich als Eigenheimbesitzer?
Die Vorteile sind oben unter "Vorteile der Terra Fidelis Lösung” ausführlich dargestellt.
Wie ist der Ablauf beim Verkauf meines Grundstücks an Terra Fidelis?
Wenn Sie Interesse am Verkauf Ihres Grundstücks haben, Ihr Haus jedoch behalten möchten, können Sie den Verkehrswert des Grundstücks bei uns anfragen. Dann wissen Sie, zu welchem Preis Terra Fidelis bereit ist, das Grundstück von Ihnen zu erwerben. Falls Ihnen das Angebot zusagt, unterbreiten wir Ihnen ein schriftliches Angebot - nach Prüfung der spezifischen Eigenschaften des Grundstücks - innerhalb von 24 Stunden. Anschließend kann der gemeinsame Termin beim Notar vorbereitet werden. Dazu erhalten Sie rechtzeitig sämtliche Vertragsunterlagen, die Sie mindestens 14 Tage durchsehen bzw. mit Ihren Beratern prüfen können.
Was ist mit einer Hypothek oder Grundschuld, die noch auf meinem Grundstück lastet?
Sofern die Grundschuld noch valutiert, kann diese aus dem Kaufpreis für Ihr Grundstück abgelöst werden. Falls dies nicht gewünscht sein sollte, können Sie Ihre Bank fragen, ob Sie mit einer Übertragung der Grundschuld in das Erbbaugrundbuch einverstanden ist, also künftig nur noch das Erbbaurecht (Haus) als Sicherheit dient.
Wer zahlt die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer?
Terra Fidelis übernimmt die Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten werden hälftig geteilt
Was passiert, wenn ich nach Vorliegen des Angebots von Terra Fidelis das Grundstück doch nicht verkaufen möchte?
Nichts. Wenn Sie sich entscheiden, das Angebot nicht anzunehmen, erfolgen keine weiteren Schritte. Es sind auch keine Kosten für Sie entstanden.
Kann ich einen eigenen Notar auswählen?
Wir bestimmen den Notar gemeinsam in Absprache mit Ihnen.
Kann ich mein Haus später einmal verkaufen?
Ja, Sie können Ihr Haus jederzeit an einen Dritten verkaufen. Sie bestimmen, wann und zu welchem Preis. Wir sind natürlich auch hier stets an Ihrer Seite und sind grundsätzlich bereit, auf Wunsch das Grundstück ebenfalls zu verkaufen, wenn der Dritte hieran ein Interesse hat.
Kann ich auf dem Grundstück weitere Gebäude / Anlagen bauen?
Ja, unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften sowie den üblicherweise erforderlichen behördlichen Genehmigungen ist das jederzeit möglich. Ihnen stehen sämtliche Wertsteigerungen zu, die dadurch bewirkt werden. Denn die Gebäude inklusive Anlagen gehören zu 100% Ihnen.
Kann ich mein Haus vermieten?
Ja, als Erbbauberechtigter können Sie das Haus jederzeit wie ein Eigentümer vermieten.
Wie werden meine Investitionen in das Haus bei einem späteren Verkauf berücksichtigt?
Sie bestimmen den Verkaufspreis des Hauses und Sie allein profitieren von gegebenenfalls eintretenden Wertsteigerungen durch Ihre Investitionen und Modernisierungen.
Welche Einträge werden im Grundbuch vorgenommen?
Für das Erbbaurecht wird im Grundbuch ein gesondertes Erbbaugrundbuch gebildet, in das der Inhaber des Erbbaurechts eingetragen wird. Terra Fidelis wird als Eigentümer des Grundstücks ebenfalls in das Grundbuch eingetragen.
Wie darf der Erbbauberechtigte das Grundstück und Gebäude nutzen?
Der Erbbauberechtigte darf das Grundstück und Gebäude im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Die vertraglichen Regelungen des Terra Fidelis Erbbaurechts räumen dem Erbbauberechtigten Freiheiten ein, ähnlich wie ein Eigentümer mit dem Grundstück zu verfahren. Der Erbbauberechtigte darf Gebäude errichten oder umbauen, soweit dies den baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
Kann mein Ehepartner / Partner im Falle meines Ablebens weiterhin das Eigenheim bewohnen?
Über die Nutzung des Eigenheims entscheiden die Erben grundsätzlich gemeinsam, wenn Sie testamentarisch nichts anderes angeordnet haben. Sie sollten sich zu diesen Themen fachkundig beraten lassen.
Kann ich mein Haus verkaufen?
Ja, Sie können Ihr Haus jederzeit verkaufen. Sie bestimmen wann und zu welchem Preis Sie Ihr Haus verkaufen wollen. Wir sind natürlich auch hier stets an Ihre Seite und verpflichten uns das Grundstück mitzuverkaufen, bzw. den Erbbaurechtsvertrag auf den neuen Eigentümer zu übertragen. Somit kann Ihr neuer Käufer entscheiden ob er sowohl Haus als auch das Grundstück kauft oder ob er in Ihre Fußstapfen tritt und ebenfalls Terra Fidelis Angebot wahrnimmt.
Kann ich das Grundstück später kaufen?
Ja, ein Kauf ist jederzeit möglich. Der Erbbaurechtsvertrag zwischen Ihnen und Terra Fidelis wird automatisch zum Stichtag des Kaufs beim Notartermin gelöscht. Wir empfehlen einen Kauf erst nach Ablauf der Spekulationssteuer Frist von 10 Jahren denn zuvor werden in dem Kaufpreis die für Terra Fidelis anfallenden Kaufnebenkosten mit einberechnet.
Kann ich über mein Haus frei verfügen?
Ja, das Haus gehört Ihnen zu 100%. Sie können renovieren oder bauliche Maßnahmen, unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, vornehmen. Selbstverständlich, können Sie das Haus vermieten, vererben oder verkaufen. Wenn Sie das Haus verkaufen wollen, bietet Terra Fidelis das Grundstück zum Kauf beziehungsweise weitere verpachtung an den neuen Käufer ebenfalls an.
Kann ich auf den Garten weitere Gebäude / Anlagen bauen?
Ja, unter Beachtung der Vorschriften sowie den üblichen behördlichen Genehmigungen ist dass jederzeit möglich. Sie partizipieren an jeglichen Wertsteigerung, denn das Gebäude inklusive Anlagen gehören zu 100% Ihnen.
Kann ich mein Haus vermieten?
Ja, als Eigentümer des Hauses können Sie es auch vermieten.
Zu welchem Preis kann ich das Grundstück kaufen?
Den Kaufpreis können Sie auf unserer Webseite anfragen. Er wird anhand der Daten zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs und unter Einbeziehung der aktuellen Marktlage ermittelt. Gerne können Sie auch einen Gutachter bestellen um die Attraktivität des Terra Fidelis Angebots zu verifizieren. Wir empfehlen einen Kauf erst nach Ablauf der Spekulationssteuer Frist von 10 Jahren, denn zuvor werden in dem Kaufpreis die für Terra Fidelis anfallenden Kaufnebenkosten mit einberechnet.
Wie ist der Ablauf?
Sobald Sie eine Immobilie ausgesucht haben, fragen Sie einfach den Wert des Grundstücks bei uns an. Hier erhalten Sie den Preis für das Grundstück, der Ihnen ermöglicht zu bestimmen ob das Haus, ohne Grundstückskosten, finanzierbar ist und ob Sie einen Besichtigungstermin wahrnehmen wollen. Falls ja, unterbreiten wir Ihnen ein schriftliches Angebot - nach Prüfung der spezifischen Eigenschaften des Grundstücks - innerhalb von 24 Stunden. So können Sie sicher in Verhandlung mit dem Verkäufer treten und eine eventuelle Kaufpreissenkung der Immobilie voll zu Ihren Gunsten verbuchen. Wenn Sie sich mit dem Verkäufer geeinigt haben, nehmen Sie einen Termin bei der Bank wahr und unterbreiten sowohl Ihr Vorhaben, den Finanzierungsbedarf, als auch das von Terra Fidelis unterbreitete Angebot. Nach Vorliegen und Bereitstellung der Finanzierungszusage Ihrer Hausbank kann der gemeinsame Termin beim Notar wahrgenommen werden.
Was passiert, wenn ich nach Vorliegen des Angebot das Haus doch nicht kaufen möchte?
Nichts. Wenn Sie sich entscheiden das verbindliches Angebot nicht anzunehmen, erfolgen keine weiteren Schritte. Es sind auch keine Kosten für Sie entstanden.
Was passiert, wenn ich die Miete (Erbbauzins) nicht bezahlen kann?
Wenn eine Miete ausbleibt bzw. wenn Sie absehen können, dass es zu einem Liquiditätsengpass kommt, sollten Sie mit Terra Fidelis in Kontakt treten. Prinzipiell ist zu klären ob es sich um einen kurzfristigen Ausfall handelt oder aber ob längerfristige Liquiditätsprobleme entstanden sind. Im letzteren Fall ist ein Verkauf der Immobilie, statt einer weiteren Schuldenaufnahme anzustreben. Generell steht Ihnen Terra Fidelis zur Seite und räumt Ihnen eine zweijährige Frist ein, innerhalb derer die Mietzahlungen wieder ausgeglichen sein müssen.
Was bedeutet Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht (Umgangssprachlich Erbpacht) ist das Recht auf einem fremden Grundstück das eigene Haus zu besitzen. Es ermöglicht Grundstück von Haus zu trennen. Durch das Terra Fidelis Erbbaurecht, kann der Erbbauberechtigte (Hausbesitzer) über das Haus frei verfügen: Verkauf, Vermietung, Renovierung, Anbau und Vererbung ist möglich. Der Grundstückskauf ist ebenfalls jederzeit möglich.
Wer verpachtet das Grundstück mit Erbbaurecht?
In der Regel bieten Gemeinden und die Kirche Erbbaurechtsgrundstücke an. Da existierende Erbbaurechtsgrundstücke selten sind, ist das Angebot auf dem Immobilienmarkt begrenzt. Terra Fidelis macht es für jeden Hauskäufer zugänglich.
Wie lange läuft der Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück?
Terra Fidelis modernisiert das Erbbaurecht und bietet eine Laufzeit von 990 Jahren. So können Sie sicher sein dass Sie und Ihre Nachkommen das Recht beibehalten können, ohne zu verlängern.
Was passiert am Ende der Erbbaurecht Laufzeit?
Nach der Laufzeit von 990 Jahren können Ihre Nachkommen den Erbbaurechtsvertrag verlängern. Sie können auch jederzeit Ihr Haus verkaufen oder das Grundstück kaufen.
Was darf ich mit einem Erbbaurechtsgrundstück machen?
Obwohl Sie als Erbbauberechtigter (Hausbesitzer) nicht Eigentümer des Grundstücks sind, verfügen Sie uneingeschränkt über das Grundstück. Sie können also das gleiche machen als ob Ihnen die gesamte Immobilie gehört.
Wie wird der Erbbauzins berechnet?
Die Höhe des Erbbauzinses wird unter Berücksichtigung des EZB Leitzinses zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt. Alle drei Jahre wird der Erbbauzins, wie bei Mieten üblich, an den Verbraucherpreisindex angepasst.
Welche Vorteile hat das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ermöglicht unseren Kunden, mit einer niedrigeren Finanzierung ein Eigenheim zu erwerben, da die Grundstücksfinanzierung weg fällt. Dies ermöglicht einen schnellen Einstieg in den Immobilienmarkt. Außerdem profitieren Sie von einer niedrigeren monatlichen Belastung, da Zins- und Tilgungszahlungen geringer ausfallen.
Welche Nachteile hat Erbbaurecht?
Für das Erbbaurecht wird eine monatliche Miete (Erbbauzins) fällig. Durch die Anpassung der Erbbaurechtsverträge räumt Terra Fidelis die negativ angehauchten Aspekte für Kunden und deren finanzierenden Banken aus und führt es in den mainstream immobilienmarkt ein. Im gegensatz zum klassischen Erbbaurecht, garantiert das modernisierte Terra Fidelis Erbbaurecht eine uneingeschränkte, fast ewige Nutzung des Grundstücks (990 Jahre). Sie verfügen über die volle Kontrolle und können jegliche Entscheidungen ohne Terra Fidelis Zustimmung treffen.
Welche Einträge werden im Grundbuch vorgenommen?
Sie werden als Eigentümer des Hauses und Terra Fidelis wird als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Das Terra Fidelis Erbbaurecht mit all Ihren Rechten wird ebenfalls eingetragen.
Wer zahlt die Notarkosten?
Der Notar berechnet seine Leistungen anteilig jeweils für den Hauskauf und den Grundstückskauf. Terra Fidelis übernimmt die Kosten für den Grundstückskauf.
Kann ich einen eigenen Notar auswählen?
Es gibt es keine gesetzliche Regelung, wer den Notar bestimmt. In der Regel wählt jedoch der Käufer den Notar aus. Selbstverständlich steht Ihnen auch hier Terra Fidelis bei der Auswahl eines geeigneten Notars und weiteren administrativen Schritte zur Seite.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Für den Notartermin genügt Ihr Personalausweis sowie die Finanzierungsunterlagen Ihrer Hausbank.
Wenn ich sterbe, kann mein Ehepartner/Partner weiter in der Immobilie leben?
Ja, hierfür muss beim Notartermin im Erbbaurechtsgrundbuch der Ehepartner/Partner mit eingetragen werden.
Gibt es für mich irgendwelche Risiken im Falle einer Insolvenz von Terra Fidelis?
Nein, Ihr Recht ist im Grundbuch eingetragen. Der mit Ihnen bestehende Vertrag wird auf einen möglichen neuen Grundstückseigentümer übertragen. Alle Rechte und Pflichten aus den Verträgen bleiben unberührt.
Wie werden weitesgehende Investitionen am Haus beim Verkauf berücksichtigt?
Sie bestimmen den Verkaufspreis des Hauses und profitieren somit auch voll von jeglicher Wertsteigerung.
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