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Was ist ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist das im Grundbuch abgesicherte Recht, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Gebäude zu besitzen. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer für die dauerhafte Nutzung des Grundstücks einen jährlichen Erbbauzins, vergleichbar einer Miete.

Wer bietet im Allgemeinen Erbbaurechtsgrundstücke an?

In der Regel bieten Gemeinden und die Kirche Erbbaurechtsgrundstücke an. Da existierende Erbbaurechtsgrundstücke selten sind, ist das Angebot auf dem Immobilienmarkt begrenzt. Terra Fidelis macht Erbbaurechtsgrundstücke für jeden Hauskäufer zugänglich.

Wie lange läuft der Terra Fidelis Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück?

Das Terra Fidelis Erbbaurecht wird für eine Dauer von 990 (in Worten: neun hundert neunzig) Jahren eingeräumt. Diese beinah ewige Laufzeit unterscheidet sich erheblich von Angeboten der Gemeinden und Kirchen, bei denen die maximale Laufzeit üblicherweise auf 99 Jahre begrenzt ist. Bei den am Markt bisher verfügbaren Angeboten sind häufig auch Restlaufzeiten von weniger als 50 Jahren zu beobachten.

Welche Vorteile hat das Terra Fidelis Erbbaurecht für mich?

Beim Kauf oder Bau eines Eigenheims ermöglicht das Terra Fidelis Erbbaurecht dieses mit einer niedrigeren Finanzierung zu erwerben, da Sie das Grundstück nicht zusätzlich kaufen und finanzieren müssen. Damit können Sie Ihr Eigenkapital vollständig für die Finanzierung des Hauses einsetzen. Ihre monatliche Belastung wird dadurch verringert, dass keine Tilgungszahlungen für einen Grundstückskauf erforderlich sind.

Bei einem selbstbewohnten Eigenheim ermöglicht das Terra Fidelis Erbbaurecht, dass Sie nur das Grundstück verkaufen, aber das Haus völlig Ihres bleibt. Somit schaffen Sie sich finanziellen Freiraum ohne eine Veränderung Ihrer Wohnsituation.

Wem stehen Wertsteigerungen des Gebäudes zu?

Wenn der Erbbauberechtigte in das Gebäude investiert, also beispielsweise energetische Modernisierungen in Angriff nimmt, das Dach erneuert oder eine Standardverbesserung vornimmt, kommt dies vollumfänglich ihm zugute. Bei einem Verkauf des Gebäudes, d.h. des Erbbaurechts, steht ihm der Erlös und damit eine gegebenenfalls realisierte Wertsteigerung allein zu. Auf die Höhe des Erbbauzinses haben Verbesserungen oder Wertsteigerungen des Gebäudes keinen Einfluss.